DIE WOHNUNGEN

Die Rebstockhöfe umgeben Sie mit Wohnkomfort nach neuesten Standards. Echtes Eichenholzparkett, große Fenster und die Fußbodenheizung schaffen ein edles, helles und großzügiges Wohnerlebnis. Die hochwertig ausgestatteten Badezimmer sind zeitgemäß einladend und komfortabel. Ihre moderne Einbauküche mit Markengeräten macht Ihren Alltag zum Vergnügen. Ein Fahrstuhl von der Tiefgarage sorgt für einen angenehmen Zugang zu Ihrer Wohnung.

  • Moderne und hochwertige Architektur mit begrünten Dachflächen
  • großzügiger Innenhofgarten exklusiv für Mieter zugänglich
  • alle Wohnungen mit Balkon, Terrasse oder Dachterrasse*
  • Lichte Raumhöhe von ca. 2,60 m
  • Echtholz-Eichenparkett
  • Fußbodenheizung
  • Hochwertige Einbauküchen mit Markengeräten
  • Abstellraum mit Waschmaschinenanschluss in der Wohnung*
  • Rollläden
  • Aufzug
  • Tiefgaragenplatz
  • Kellerräume
  • Fahrradabstellplatz

* je nach Wohnungstyp


Kündigungsausschluss: 24 Monate
Mietbeginn zum 01. oder 16. eines Monats

Energiebedarfsausweis | Endenergiebedarf: 57,3 kWh (m²a) | Fernwärme

Alle Maße und Angaben sind freibleibend und unverbindlich. Die in den Unterlagen gemachten Angaben stammen vom Auftraggeber und dienen lediglich der Orientierung, sie sind daher unverbindlich. Zusicherungen baulicher Beschaffenheiten werden ausdrücklich nicht übernommen. Die dargestellte Möblierung ist ein Vorschlag und somit variabel. Verbindlich für den Leistungsumfang ist der Mietvertrag.

Bildnachweis: SELECT Immobilien GmbH

Urheberrechtshinweis
Alle Inhalte dieser Seite, insbesondere Fotografien, Texte und Grafiken im Eigentum der SELECT Immobilien GmbH sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche weitergehende Verwendung, insbesondere die Veröffentlichung, Vervielfältigung und jede Form gewerblicher Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - ist ohne Zustimmung der SELECT Immobilien GmbH untersagt. Wer gegen das Urheberrecht verstößt, macht sich gem. §§ 106 ff. UrhG strafbar und wird kostenpflichtig mit entsprechendem Schadenersatz abgemahnt (§ 97 UrhG).